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   VGH Baden-Württemberg, 10.09.2009 - 4 S 2816/07   

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VGH Baden-Württemberg, 10.09.2009 - 4 S 2816/07 (https://dejure.org/2009,3561)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.09.2009 - 4 S 2816/07 (https://dejure.org/2009,3561)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. September 2009 - 4 S 2816/07 (https://dejure.org/2009,3561)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Keine Nachzahlung von Besoldung für die Vergangenheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachzahlung von Besoldung für zurückliegende Schuljahre bei späterer Nachholung des gebotenen Mitbestimmungsverfahrens zur Erhöhung des Regelstundenmaßes an eine teilzeitbeschäftigte Lehrkaft

  • Judicialis

    BBesG § 6 Abs. 1; ; LPVG § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LPVG § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 9; BBesG § 6 Abs. 1
    Nachzahlung von Besoldung für zurückliegende Schuljahre bei späterer Nachholung des gebotenen Mitbestimmungsverfahrens zur Erhöhung des Regelstundenmaßes an eine teilzeitbeschäftigte Lehrkaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2010, 43 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 27.03.2006 - 6 P 14.05

    Einstellung eines Verfahrens bei übereinstimmender Erklärung der Erledigung in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.09.2009 - 4 S 2816/07
    Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in einem vom Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer an Gymnasien beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport diesbezüglich betriebenen Verfahren (6 P 14.05) mit Schreiben vom 02.02.2006 angeregt hatte, das Mitbestimmungsverfahren im Hinblick auf die Entscheidung vom 10.01.2006 (6 P 10.04) zu einer weiteren Änderung des Regelstundenmaßerlasses nachzuholen, wurde das personalvertretungsrechtliche Mitbestimmungsverfahren nachträglich durchgeführt.

    Diese Änderung der Verwaltungsvorschrift war als Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung nach § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 LPVG mitbestimmungspflichtig (vgl. Schreiben des 6. Senats des BVerwG vom 02.02.2006 im Verfahren 6 P 14.05; zur entsprechenden Problematik beim Wegfall der Altersermäßigung des Regelstundenmaßes für Lehrer zwischen dem 55. und 60. Lebensjahr vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.01.2006 - 6 P 10.04 -, Buchholz 251.0 § 84 BaWüPersVG Nr. 1, und Urteil des Senats vom 06.02.2009 - 4 S 1777/07 -).

    Diese Auffassung war mit Blick auf die erst später ergangene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.01.2006 (a.a.O.) sowie den darauf Bezug nehmenden richterlichen Hinweis vom 02.02.2006 im Verfahren 6 P 14.05 zur vorliegenden Mitbestimmungsproblematik unzutreffend.

  • BVerwG, 10.01.2006 - 6 P 10.04

    Arbeitszeit; Altersermäßigung; Pflichtstunden; Lehrer; Hebung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.09.2009 - 4 S 2816/07
    Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in einem vom Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer an Gymnasien beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport diesbezüglich betriebenen Verfahren (6 P 14.05) mit Schreiben vom 02.02.2006 angeregt hatte, das Mitbestimmungsverfahren im Hinblick auf die Entscheidung vom 10.01.2006 (6 P 10.04) zu einer weiteren Änderung des Regelstundenmaßerlasses nachzuholen, wurde das personalvertretungsrechtliche Mitbestimmungsverfahren nachträglich durchgeführt.

    Diese Änderung der Verwaltungsvorschrift war als Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung nach § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 LPVG mitbestimmungspflichtig (vgl. Schreiben des 6. Senats des BVerwG vom 02.02.2006 im Verfahren 6 P 14.05; zur entsprechenden Problematik beim Wegfall der Altersermäßigung des Regelstundenmaßes für Lehrer zwischen dem 55. und 60. Lebensjahr vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.01.2006 - 6 P 10.04 -, Buchholz 251.0 § 84 BaWüPersVG Nr. 1, und Urteil des Senats vom 06.02.2009 - 4 S 1777/07 -).

    Diese Auffassung war mit Blick auf die erst später ergangene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.01.2006 (a.a.O.) sowie den darauf Bezug nehmenden richterlichen Hinweis vom 02.02.2006 im Verfahren 6 P 14.05 zur vorliegenden Mitbestimmungsproblematik unzutreffend.

  • VG Karlsruhe, 25.10.2007 - 6 K 811/07

    Nachträgliche Beteiligung des Hauptpersonalrats bei der Erhöhung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.09.2009 - 4 S 2816/07
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 25. Oktober 2007 - 6 K 811/07 - wird zurückgewiesen.

    Das Verwaltungsgericht hat die Klage mit Urteil vom 25.10.2007 - 6 K 811/07 - abgewiesen und zur Begründung ausgeführt, die Klägerin habe keinen Anspruch auf Besoldung im Umfang von 20/24 Wochenstunden einer nach Besoldungsgruppe A 13 bzw. (ab dem 01.05.2006) nach Besoldungsgruppe A 14 besoldeten vollzeitbeschäftigten Lehrerin an Gymnasien.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 25. Oktober 2007 - 6 K 811/07 - zu ändern und den Beklagten unter Aufhebung des Bescheids vom 27.07.2006 und des Widerspruchsbescheids vom 11.01.2007 zu verurteilen, ihr für die Schuljahre 2003/2004, 2004/2005 und 2005/2006 Besoldung unter Anwendung eines Teilers von 20/24 Wochenstunden zu zahlen.

  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 9.82

    Mitwirkung des Personalrats - Entlassung eines Beamten auf Widerruf - Frist -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.09.2009 - 4 S 2816/07
    Die vom Gesetz vorgesehene Mitbestimmung soll der Personalvertretung Gelegenheit geben, auf die Willensbildung der DienststeIle wirkungsvoll Einfluss zu nehmen (vgI. BVerwG, Urteil vom 24.11.1983 - 2 C 9.82 -, BVerwGE 68, 189).

    So hat das Bundesverwaltungsgericht bei der Entlassung eines Beamten danach differenziert, ob diese fristlos oder fristgemäß erfolgen sollte (BVerwG, Urteil vom 24.11.1983, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2009 - 4 S 174/07

    Altersermäßigung bei Lehrkräften führt nicht zu einer Kürzung der Arbeitszeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.09.2009 - 4 S 2816/07
    Dementsprechend errechnet sich nach § 6 Abs. 1 BBesG die Besoldung aus dem Verhältnis der Pflichtstundenzahl der Lehrkraft zum Regelstundenmaß der vollzeitbeschäftigten Lehrer (vgl. zu alldem: Urteil des Senats vom 23.06.2009 - 4 S 174/07 -, Juris, m.w.N.).

    Durch die Erhöhung des Regelstundenmaßes wird die (Gesamt-)Arbeitszeit der Lehrer von 41 Wochenstunden nicht zwangsläufig verlängert (vgl. Urteil des Senats vom 23.06.2009, a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 28.93

    Pflicht zur Nachholung unterbliebener EDV-Mitbestimmungsmaßnahmen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.09.2009 - 4 S 2816/07
    Auch das Bundesverwaltungsgericht gehe - wie sich aus dem Urteil vom 15.03.1995 (6 P 28.93) ergebe - nach Maßgabe der Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung des Bundesarbeitsgerichts davon aus, dass eine Maßnahme, die der Mitbestimmung des Personalrats nach § 69 Abs. 1 LPVG unterliege, nur mit seiner Zustimmung getroffen werden könne und eine nachträgliche Zustimmung oder deren Ersetzung für die Vergangenheit in Form der nachträglichen Durchführung eines Mitbestimmungsverfahrens nicht möglich sei und dass die fehlende Zustimmung des Personalrats auch individualrechtliche Auswirkungen auf die Beschäftigungsverhältnisse habe.

    Dem steht auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.03.1995 (- 6 P 28.93 -, Juris) nicht entgegen, der sich - entgegen der Meinung der Klägerin - nicht entnehmen lässt, dass die Nachholung des Mitbestimmungsverfahrens mit Wirkung für die Vergangenheit nicht möglich wäre.

  • BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 31.93

    Voraussetzungen für einen Anspruch des Personalrats auf Nachholung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.09.2009 - 4 S 2816/07
    Dies ist nach Überzeugung des Senats zu bejahen, wenn die bereits vollzogene Maßnahme rückgängig gemacht oder abgeändert oder die Folgen der bereits vollzogenen Maßnahme in zumutbarer Weise ausgeglichen werden können (Urteil des Senats vom 06.02.2009 - 4 S 1777/07 - vgl. dazu auch BVerwG, Beschlüsse vom 16.09.1994 und vom 09.11.1998, jeweils a.a.O.; Beschluss vom 15.03.1995 - 6 P 31.93 -, BVerwGE 98, 77; Zimmerling, a.a.O.; Widmaier, a.a.O.).
  • BVerwG, 28.01.2004 - 2 C 19.03

    Arbeitszeit der Lehrer; regelmäßige wöchentliche Unterrichtsverpflichtung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.09.2009 - 4 S 2816/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur Urteil vom 28.01.2004 - 2 C 19.03 -, Buchholz 237.4 § 76 HmbLBG Nr. 2, und Beschluss vom 14.12.1989 - 2 NB 2.89 -, Buchholz 237.0 § 90 BaWüLBG Nr. 2) ist die Pflichtstundenregelung (Regelstundenmaß) für Lehrer und einzelne Lehrergruppen in die allgemeine beamtenrechtliche Arbeitszeitregelung eingebettet.
  • BVerwG, 03.06.2003 - 5 C 50.02

    Feststellungsinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage (hier:

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.09.2009 - 4 S 2816/07
    Nach den Grundsätzen, die zum Amtshaftungsrecht entwickelt worden sind, scheidet ein Behördenverschulden regelmäßig aus, wenn ein Kollegialgericht die Rechtsauffassung der Behörde geteilt hat (ständige Rechtsprechung der Zivil- und Verwaltungsgerichte, vgl. BVerwG, Urteil vom 03.06.2003 - 5 C 50.02 -, Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 17, m.w.N.).
  • BVerwG, 18.05.2004 - 6 P 13.03

    Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung; Dokumentation und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.09.2009 - 4 S 2816/07
    Da gleichwohl die Letztentscheidungsbefugnis der obersten Dienstbehörde bestanden hätte (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 18.05.2004 - 6 P 13.03 -, BVerwGE 121, 38), wäre es der Personalvertretung auch bei ordnungsgemäßer Beteiligung nicht möglich gewesen, die Umsetzung der Maßnahme durch die Dienststelle allein durch die Versagung der Zustimmung zu verhindern.
  • BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -,

  • BVerwG, 14.12.1989 - 2 NB 2.89
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 P 16.91

    Personalvertretung - Zustimmungsfrist - Zustimmungsverweigerung -

  • BVerwG, 22.03.1989 - 1 DB 30.88

    Disziplinarrecht - Beamtenverhältnis - Einleitungsverfügung - Personalrat -

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.1996 - PL 15 S 1715/94

    Feststellung der Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Personalrates trotz

  • BVerwG, 28.12.1998 - 6 P 1.97

    Erhöhung der Pflichtstunden für Lehrer als mitbestimmungspflichtige Maßnahme zur

  • BVerwG, 16.09.1994 - 6 P 32.92

    Festsetzung des Gegenstandswerts für ein Rechtsbeschwerdeverfahren

  • BVerwG, 09.11.1998 - 6 P 1.98

    Mitbestimmung des Hauptpersonalrates; Mannschafts- und Unteroffizierheime;

  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 986/08

    Lehrer - Unterrichtsverpflichtung - Mehrarbeitsvergütung -

    Dabei kann unentschieden bleiben, ob für die Verwaltungsvorschrift vom 10. Januar 2003, mit der die bis dahin vorgesehene Altersermäßigung zwischen dem 55. und dem 60. Lebensjahr gestrichen wurde, das personalvertretungsrechtliche Mitbestimmungsverfahren wirksam nachgeholt und der der Verwaltungsvorschrift anhaftende personalvertretungsrechtliche Fehler rückwirkend geheilt wurde (bejahend: VGH Baden-Württemberg 10. September 2009 - 4 S 2816/07 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2013 - 4 S 1686/11

    Streit über die Höhe der (Alters-)Teilzeitquote einer Realschullehrerin

    Dementsprechend errechnet sich die Besoldung (bzw. der durch den Altersteilzeitzuschlag aufzustockende Besoldungsanteil) aus dem Verhältnis der Pflichtstundenzahl der Lehrkraft zum Regelstundenmaß der vollzeitbeschäftigten Lehrer (vgl. zu alledem: Urteile des Senats vom 10.09.2009 - 4 S 2816/07 -, Juris, und vom 23.06.2009, a.a.O., m.w.N.).

    31 b) Unter Berücksichtigung der vorstehenden Wertungen ist bei der Ermittlung der "durchschnittlich zu leistenden Arbeitszeit" nach § 153h Abs. 1 LBG a.F. damit hier auf das "allgemein" für vollzeitbeschäftigte Lehrer geltende Regelstundenmaß (nach Abschnitt A. I. der Verwaltungsvorschrift Arbeitszeit) zurückzugreifen und der Umfang der konkreten Arbeitsverpflichtung dazu ins Verhältnis zu setzen, wenn die - individuell auf das konkrete Regelstundenmaß des betroffenen Lehrers bezogene - Rückgabe von Vorgriffsstunden in den insoweit maßgeblichen Betrachtungszeitraum von zwei Jahren vor Beginn der Altersteilzeit fällt (ebenso - wenngleich in besoldungsrechtlichem Zusammenhang und ohne Bezug zum Vorgriffsstundenmodell - an die "allgemein" geltende Pflichtstundenzahl anknüpfend: BVerwG, Urteil vom 23.06.2005, a.a.O.; Senatsurteil vom 10.09.2009, a.a.O.).

  • VG Freiburg, 28.02.2012 - 5 K 1274/11

    Unterhälftige Teilzeitbeschäftigung; während der Sommerferien endenden

    Denn wenn eine Lehrerin oder ein Lehrer während der Elternzeit wieder eine Teilzeitbeschäftigung aufnimmt, diese bis zu den Sommerferien fortführt und unmittelbar im Anschluss daran aus der Elternzeit in den Schuldienst zurückkehren wird, hat er sich nicht nur den in den Sommerferien möglichen Urlaub verdient, sondern benötigt diese auch für Vor- bzw. Nacharbeit (vgl., zur Elternzeit, VG Hannover, Urt. v. 22.01.2008 - 13 A 4703/07 - juris, Rdnr. 23; vgl. auch § 21 Abs. 4 AzUVO; vgl. auch, zu den Besonderheiten der Arbeitszeit der Lehrer, VwV -Arbeitszeit der Lehrer an öffentlichen Schulen i.d.F. vom 11.02.2010 und hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.06.2009 - 4 S 174/07 - und Urt. v. 10.09.2009 - 4 S 2816/07 - beide juris).
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